
Eine Schaufenster-Website, die an einem Abend mit WordPress erstellt wurde, ein Blog, der zwischen zwei Projekten gestartet wurde, ein hastig eingerichteter Shopify-Shop: Oft wird dasselbe Detail vergessen, die Seite mit den rechtlichen Hinweisen. In Deutschland muss jede öffentlich zugängliche Website ihre rechtlichen Hinweise anzeigen, egal ob sie professionell oder privat ist. Das Gesetz zur Vertrauensbildung in die digitale Wirtschaft (LCEN) vom 21. Juni 2004 legt diese Verpflichtung fest, und die Sanktionen im Falle eines Verstoßes sind nicht symbolisch.
CNIL-Kontrollen und digitale Konformität: Was sich seit 2023 geändert hat
Oft werden die rechtlichen Hinweise mit einer starren Formalität assoziiert. In der Praxis integriert die CNIL nun die Überprüfung der rechtlichen Hinweise in ihre umfassenden Kontrollen zur digitalen Konformität. Seit dem Bericht 2023 der CNIL und ihrem Kontrollplan 2024 wird das Fehlen oder die Veralterung dieser Hinweise bei Untersuchungen zur Datenverarbeitung, kommerziellen Prospektion oder Cookie-Verwaltung festgestellt.
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Mit anderen Worten, eine unvollständige Seite mit rechtlichen Hinweisen kann eine umfassendere Kontrolle der RGPD-Konformität der Website auslösen. Es handelt sich nicht mehr um einen isolierten Verstoß, der nach einer Meldung behoben wird, sondern um einen Einstiegspunkt für die Behörden. Das ist ein guter Grund, diese Seite als ein lebendiges Dokument zu behandeln, das bei jeder Änderung des Hosting-Anbieters, der Firma oder der Datenschutzrichtlinie aktualisiert wird.
Um zu sehen, wie eine strukturierte Seite konkret aussieht, veranschaulichen die rechtlichen Hinweise von Geek Gazette gut das erwartete Detailniveau auf einer redaktionellen Website.
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Obligatorische rechtliche Hinweise auf einer professionellen Website: Die Informationen, die nicht vergessen werden dürfen

Die LCEN unterscheidet zwei Profile von Herausgebern, natürliche Personen und juristische Personen, mit unterschiedlichen Anforderungen. Für einen Einzelunternehmer müssen Name, Vorname, Adresse und der Hinweis “Einzelunternehmer” oder die Initialen “EI” angegeben werden. Für eine Gesellschaft kommen die Firmierung, der Sitz und das Kapital hinzu.
Über diese Basis hinaus fehlen auf Websites, die mit No-Code-Vorlagen erstellt wurden, systematisch mehrere Informationen:
- Die Handelsregisternummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die oft in generischen Vorlagen leer gelassen werden
- Die vollständige Identität des Hosting-Anbieters (Name oder Firmenbezeichnung, Adresse und Telefonnummer), die viele mit dem Namen des verwendeten CMS verwechseln
- Die tatsächlichen Kontaktdaten des Herausgebers (E-Mail-Adresse und Telefonnummer), nicht nur ein einfaches Kontaktformular
- Für regulierte Tätigkeiten (Apotheke, Ausschank von Getränken, freie Berufe) der Name und die Adresse der Behörde, die die Erlaubnis zur Ausübung erteilt hat
Das Standardmodell seines CMS beizubehalten, ohne es anzupassen, ist der häufigste Fehler. Fachanwälte und Datenschutzbeauftragte stellen regelmäßig fest: Fehlen von SIREN, falsche Identifizierung des Hosting-Anbieters, falsche Qualifikation des beruflichen oder privaten Status. Diese Mängel setzen direkt Sanktionen aus.
Sanktionen gemäß der LCEN
Für eine natürliche Person kann die Geldstrafe bis zu 75.000 Euro betragen. Für eine juristische Person steigt dieser Betrag auf 375.000 Euro. Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ist ebenfalls im Gesetz vorgesehen. Das ist weit entfernt von einer einfachen Ermahnung.
Personenbezogene Daten und Cookies: Die Grenze zum RGPD
Die rechtlichen Hinweise beschränken sich nicht auf die Identifizierung des Herausgebers. Sobald eine Website personenbezogene Daten erhebt (Kontaktformular, Newsletter, Benutzerkonto, Analysen), muss die Seite die Zwecke der Erhebung, die rechtliche Grundlage der Verarbeitung und die Empfänger der Daten angeben.
In der Praxis werden diese Informationen oft zwischen der eigentlichen Seite mit den rechtlichen Hinweisen und einer separaten Datenschutzrichtlinie aufgeteilt. Beide Ansätze sind akzeptiert, aber die Informationen müssen leicht zugänglich bleiben. Die CNIL überprüft diesen Punkt während ihrer Kontrollen.
Für Cookies reicht das Zustimmungspopup nicht aus. Die rechtlichen Hinweise oder die zugehörige Richtlinie müssen die verwendeten Cookies, deren Zweck und die Dauer der Speicherung auflisten. Eine Website, die ein Popup anzeigt, ohne Dokumentation dahinter, bleibt in Verstoß.

AI Act und KI-Transparenz: Das nächste Update Ihrer rechtlichen Hinweise
Das Europäische Parlament hat am 13. März 2024 den endgültigen Text der Verordnung über künstliche Intelligenz (AI Act) verabschiedet. Dieser Text wird neue Transparenzpflichten für Websites einführen, die KI-Systeme verwenden: Chatbots, automatische Inhaltserstellung, Empfehlungs- oder Moderationssysteme.
Konkret, wenn eine Website einen Chatbot verwendet, der von einem Sprachmodell gespeist wird, oder automatisch Produktblätter generiert, muss sie die Benutzer über die Anwesenheit dieser Systeme informieren. Diese Information kann in den rechtlichen Hinweisen, auf einer speziellen Seite zur KI-Transparenz oder in den Nutzungsbedingungen enthalten sein.
Für Herausgeber von französischen Websites bedeutet dies eine Überarbeitung der Seite mit den rechtlichen Hinweisen in den Monaten nach Inkrafttreten der verschiedenen Bestimmungen der Verordnung. Diese Entwicklung im Voraus zu antizipieren, verhindert, dass man am Tag der Kontrollen, die diesen Aspekt integrieren, hinterherhinkt.
No-Code-Websites und Vorlagen: Warum Copy-Paste nicht schützt
WordPress, Wix, Shopify und andere No-Code-Plattformen bieten Vorlagen für rechtliche Hinweise an. Diese Vorlagen sind generisch und selten an das französische Recht angepasst. Man findet Seiten, die einen amerikanischen Hosting-Anbieter ohne Adresse oder Telefonnummer erwähnen, juristische Status, die falsch qualifiziert sind, oder RGPD-Klauseln, die von einer englischsprachigen Website kopiert wurden.
Die rechtlichen Hinweise an die tatsächliche Situation anzupassen, dauert weniger als eine Stunde und schützt vor unverhältnismäßigen Risiken. Es muss jedes Feld überprüft werden: Identität des Herausgebers, Kontaktdaten des Hosting-Anbieters, RCS- oder SIREN-Nummer, Datenschutzrichtlinie. Wenn die Website eine regulierte Tätigkeit ausübt, müssen auch die spezifischen Hinweise zu dieser Tätigkeit aufgeführt werden.
Eine persönliche Website ohne kommerzielle Tätigkeit hat erleichterte Verpflichtungen. Man kann sich auf den Namen des Hosting-Anbieters beschränken, wenn man anonym bleiben möchte. Die Seite muss jedoch trotzdem existieren: Das völlige Fehlen von rechtlichen Hinweisen ist unabhängig vom Typ der Website sanktionierbar.
Die Seite mit den rechtlichen Hinweisen funktioniert wie ein Ausweis der Website. Sie entwickelt sich mit dem regulatorischen Rahmen, mit der Tätigkeit des Herausgebers und bald mit der Nutzung von künstlicher Intelligenz. Sie mindestens einmal im Jahr zu aktualisieren, bleibt der einfachste Reflex, um konform zu bleiben.